Sprungziele

Elternbeirat

  • Der Elternbeirat wird auf der Grundlage des Bayerischen Kindergartengesetzes (Bay KiBiG) am Anfang des Kindergartenjahres von den Eltern gewählt.
  • Die Elternbeiräte werden vom Träger oder der Leitung bei wichtigen Entscheidungen betreffend des Kindergartens gehört.
  • Die Themen und Beschlüsse der Elternbeiratssitzungen werden protokolliert und den Eltern bekanntgegeben.
  • Der Elternbeirat bringt eigene Ideen mit ein und unterstützt z. B. das Kindergartenteam bei der Planung, Organisation und Durchführung von Festen und Ausflügen.

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